Gewohnheitsrecht Treppenhaus
Damit es in unserem Haus etwas wohnlich aussieht, haben alle Bewohner*innen auf dem Treppenabsatz Topfpflanzen oder kleine Möbel aufgestellt. Darf die Verwaltung verlangen, dass alle Gegenstände beseitigt werden?
Zunächst einmal kommt es darauf an, ob die Verwaltung von diesen Möbeln und Pflanzen gewusst und diese geduldet hat. Dann könnte man unter Umständen von einer stillschweigenden Zustimmung zur Treppenhausmöblierung ausgehen, die nicht einfach so widerrufen werden kann.
Ebenfalls zu beachten sind jedoch die Brandschutzvorschriften. Treppenhäuser dienen im Brandfall als Fluchtwege. Und gemäss einer Richtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen dürfen Fluchtwege nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Wie streng die Feuerpolizeibehörden diese Vorschriften nehmen, ist kantonal unterschiedlich. Gewisse dulden überhaupt keine losen Gegenstände in Treppenhäusern. Wenn sich die Liegenschaftsverwaltung auf den Brandschutz beruft, bleibt Ihnen jedenfalls nichts anderes übrig, als die Topfpflanzen und Möbel aus dem Treppenhaus zu entfernen.
Gesetzliche Grundlagen:
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