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Fallbeispiel
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Mängel & Schäden

Geräusche mit Heizung

Weil die Heizung nachts laute Geräusche verursacht, haben wir eine Mietzinsreduktion verlangt. Die Vermieterschaft liess die Sache abklären und sagt, das Problem lasse sich erst nach Ende der Heizsaison beheben. Müssen wir das dulden?

Ihre Vermieterschaft befindet sich im Irrtum. Eine Mietzinsreduktion wegen Mängeln am Mietobjekt ist ausschliesslich eine Frage von Leistung und Gegenleistung. Wenn das Mietobjekt nicht dem entspricht, was Sie erwarten können, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Ob die Vermieterschaft getan hat, was sie tun kann, oder ob sie sogar ein Verschulden am Mangel trifft, spielt dabei keine Rolle. Aus diesem Grund muss Ihnen die Vermieterschaft eine Reduktion gewähren, solange Sie durch Heizgeräusche gestört werden.

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