Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Nachbarschaft & Hausordnung  | 
Kündigung durch Vermieterschaft

Fristlose Kündigung durch Vermieterschaft

Kann auch die Vermieterschaft fristlos kündigen?

Nur in Ausnahmefällen. Gemäss Artikel 257f OR kann die Vermieterschaft fristlos kündigen, wenn Sie als Mieterschaft dem Mietobjekt vorsätzlich schweren Schaden zufügen. Das wäre also beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrer Wohnung Feuer legten oder sich mit der Motorsäge an den Wänden zu schaffen machten. In nicht ganz so schwerwiegenden Fällen kann die Vermieterschaft kurzfristig kündigen, mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats. Gemäss Artikel 257f OR ist dies möglich,  wenn eine Mieterschaft trotz schriftlicher Mahnung dermassen gegen ihre Sorgfalts- oder Rücksichtspflicht verstösst, dass ihr weiterer Verbleib in der Wohnung den anderen Hausbewohnenden oder der Vermieterschaft nicht mehr zuzumuten ist. Auch für eine derartige kurzfristige Kündigung müssen jedenfalls recht schwerwiegende Pflichtverstösse vorliegen, die sich zudem beweisen lassen. In Wirklichkeit werden viele derartige Kündigungen aufgehoben, wenn die betroffene Mieterschaft sie anficht.

Zurück zu Startseite