Frist für Einsicht
Innert welcher Frist muss ich Einsicht in die Belege zur Nebenkostenabrechnung verlangen?
Grundsätzlich gibt es dazu keine Frist. In Mietverträgen oder auf Nebenkostenabrechnungen steht jedoch häufig, Einblick in die Belege werde nur innert 30 Tagen seit Erhalt der Abrechnung gewährt. Derartige Fristen haben jedoch keine gesetzliche Grundlage und sind rechtlich nicht verbindlich.
Gesetzliche Grundlagen:
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