Formalitäten fristlose Kündigung
Muss ich als Mieterschaft eine fristlose Kündigung vorher androhen?
Nein, eine ausdrückliche Androhung ist nicht nötig. Zu empfehlen ist jedoch, sich mit eingeschriebenem Brief über die vorliegenden Mängel zu beschweren. Denn gemäss Artikel 259b OR ist eine fristlose Kündigung nur zulässig, wenn die Vermieterschaft einen Mangel kennt und nicht innert einer angemessenen Frist beseitigt. Dass sie diesen kennt, lässt sich im Streitfall am besten mit einem eingeschriebenen Brief beweisen.
Gesetzliche Grundlagen:
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