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Fallbeispiel
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Kündigung durch Vermieterschaft

Formalitäten einer Kündigung

Sind die Formalitäten gleich, wenn Vermieterschaft oder Mieterschaft kündigen?

Nein, da Sie als Mieterschaft von einer Kündigung existenzieller betroffen sind, muss die Vermieterschaft bei einer Kündigung strengere Formalitäten einhalten. Sie muss ein amtlich genehmigtes Formular verwenden, das eine Rechtsmittelbelehrung enthält, und im Falle einer Familienwohnung beiden Ehepartner*innen mit separater Post ein Exemplar davon zukommen lassen. Als Mieterschaft müssen Sie hingegen nur schriftlich kündigen. Ehepartner*innen müssen zwar beide die Kündigung unterschreiben, können das aber auf dem gleichen Blatt tun. Aufgepasst: Diese Bestimmungen gelten nur für die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen.

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