Förderbeiträge bei energetischen Sanierungen
Meine Vermieterschaft nahm bei der Haussanierung auch energetische Verbesserungen vor und wird nun wohl den Mietzins erhöhen. Wie kann ich prüfen, ob sie Förderbeiträge erhalten hat?
Das können Sie seit dem 1. Juli 2014 (Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in der Verordnung zu Miete- und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen, VMWG) relativ einfach tun: Wenn Sie eine Mietzinserhöhung erhalten, muss die Vermieterschaft auf dem amtlichen Formular angeben, ob sie Fördergelder für wertvermehrende Investitionen erhalten hat. Zugleich ist sie verpflichtet, erhaltene Fördergelder für wertvermehrende Verbesserung bei der Berechnung der Mietzinserhöhung abzuziehen. Der Abzug muss auf den Kosten für die Mehrleistungen und nicht etwa auf den gesamten Investitionskosten erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen:
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