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Fallbeispiel
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Mängel & Schäden

Feuchte Kleider

Weil meine Wohnung feucht ist, haben meine Kleider und Möbel Schaden genommen. Kann ich dafür die Vermieterschaft belangen?

In Ihrem Fall stellt sich die Frage, worauf die hohe Feuchtigkeit in Ihrem Haus zurückzuführen ist. Sind das bauliche Mängel – etwa eine fehlende Sickerleitung, noch nicht ausgetrockneter Beton oder sogenannte Wärmebrücken – schuldet Ihnen die Vermieterschaft gemäss Art. 259e OR Schadenersatz. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie beweisen kann, dass sie kein Verschulden am Schaden trifft. Das ist bei schlechter Bauqualität aber kaum der Fall. Auch wenn sich die schlechte Bauqualität nachweisen lässt, dürfen Sie es sich nicht allzu einfach vorstellen, eine Schadenersatzforderung auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Dabei müssen Sie das Ausmass Ihres Schadens beweisen, etwa mit Quittungen vom Kauf der betreffenden Gegenstände. Zudem wird Ihnen nicht der Neuwert ersetzt, sondern nur der Zeitwert unter Abzug der Altersentwertung. Weiter stellt sich die Frage der Schadenminderungspflicht. Die Vermieterschaft könnte einwenden, Sie hätten häufiger nach den betreffenden Gegenständen sehen und sie allenfalls woanders lagern müssen. Ein Schadenersatzprozess ist also voller Hürden. Deshalb versuchen Sie am besten, sich mit der Vermieterschaft gütlich zu einigen.

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