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Fallbeispiel
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Wohnungsabgabe & Protokoll

Fehlender Wohnungsschlüssel

Bei der Wohnungsabgabe fehlt mir ein Wohnungsschlüssel. Muss ich jetzt für das Auswechseln des gesamten Schliesssystems im Haus aufkommen?

Jein! Wenn keine Anzeichen dafür bestehen, dass der Schlüssel missbraucht werden könnte, müssen Sie grundsätzlich nur einen neuen Schlüssel bezahlen. Das ist etwa der Fall, wenn der Schlüssel in einiger Entfernung vom Haus ohne Adressangabe weggekommen ist. Je länger der Schlüssel schon fehlt, desto unwahrscheinlicher ist zudem ein Missbrauch. Das Problem ist, dass Sie im Streitfall nachweisen müssten, wo und unter welchen Umständen der Schlüssel weggekommen ist. Falls sich tatsächlich der Verdacht aufdrängt, dass der Schlüssel missbraucht werden könnte, müssen Sie grundsätzlich für die nötigen Änderungen am Schliesssystem aufkommen. Zu berücksichtigen ist dabei die Altersentwertung des Schliesssystems. Man geht dabei von einer Lebensdauer von 20 Jahren aus. Für die finanziellen Folgen des Verlustes eines Wohnungsschlüssels kommt in der Regel übrigens die Privathaftpflichtversicherung auf.

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