Erbengemeinschaft
Meine Vermieterschaft ist gestorben. Wem gehört nun das Haus?
Kraft Gesetzes sind die Erb*innen der bisherigen Vermieterschaft Eigentümer*innen der Liegenschaft geworden. Für Sie als Mieterschaft ändert sich dadurch vorerst nichts. Der alte Mietvertrag gilt weiterhin und muss nicht ersetzt werden. Einen neuen Mietvertrag sollten Sie auf keinen Fall ohne vorgängige Beratung unterschreiben.
Gesetzliche Grundlagen:
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