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Fallbeispiel
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Kündigung durch Mieterschaft

Empfang der Kündigung

Wann muss eine Kündigung bei den Empfänger*innen eintreffen?

Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei den Empfänger*innen eintreffen. Ausschlaggebend ist also nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zeitpunkt des Empfangs. Verschicken Sie eine Kündigung mit eingeschriebenem Brief, gilt sie dann als zugestellt, wenn sie im Zugriffsbereich der Empfänger*innen eintrifft. Das ist dann der Fall, wenn ihn die Post übergibt oder, falls der erste Zustellversuch infolge Abwesenheit erfolglos war, wenn das Schreiben erstmals auf der Poststelle abholbar war. Das heisst in der Regel am nächsten Tag, nachdem die Abholungseinladung in den Briefkasten oder ins Postfach gelegt wurde.

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