Ehescheidung
Demnächst wird meine Ehe geschieden. Ist das ein wichtiger Grund, um unsere bisherige Familienwohnung ausserordentlich zu kündigen?
Ja, unter Umständen haben Sie diese Möglichkeit. Das Bundesgericht hat am 5. Juni 1996 entschieden, eine Mieterschaft dürfe ihre Wohnung ausserordentlich kündigen, wenn sie nach einer Scheidung hohe Alimente bezahlen muss und deshalb den Mietzins nicht mehr aufbringen kann.
Gesetzliche Grundlagen:
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