Defekter Telefonanschluss
Wer muss die Kosten tragen, wenn der Telefonanschluss beim Einzug in der Wohnung nicht richtig funktioniert?
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hat lange die Ansicht vertreten, die Vermieterschaft müsse für die Kosten der Elektrikfirma aufkommen. Denn wenn in einer Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags ein Telefonanschluss zu sehen ist, dürften Sie sich als künftige Mieterschaft darauf verlassen, dass dieser funktioniert. Diese Ansicht wird allerdings mehr und mehr in Frage gestellt. Immer häufiger geht man davon aus, einen Telefonanschluss funktionsfähig zu machen, gehöre zur individuellen Wohnungsausrüstung durch die Mieterschaft. Und dafür gibt es durchaus Argumente. Zum Anschluss des Telefons und anderer Fernmeldegeräte sind zunehmend individuelle Lösungen nötig. Die 0815-Steckdose, in die jedes Telefon passt, gehört weitgehend der Vergangenheit an. Beim Bezug einer neuen Wohnung können Sie nicht einfach davon ausgehen, dass die passenden Anschlüsse für Ihre Fernmeldegeräte vorhanden sind. Wenn grundlegende Zuleitungen in der Hauptverteilung des Hauses fehlen oder defekt sind, können Sie aber nach wie vor von der Vermieterschaft eine Behebung dieser Mängel verlangen.
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