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Fallbeispiel
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Auszug

Bilderschatten

Auf den Wänden meiner Wohnung hat es Schatten, weil ich Bilder aufgehängt habe. Darf die Vermieterschaft beim Auszug die Wände nun auf meine Kosten streichen lassen?

Nein, bei Schatten von Bildern und Möbeln handelt es sich um normale Abnutzung, die zu Lasten der Vermieterschaft geht. Anders verhält es sich nur dann, wenn die Schatten besonders stark sind, weil Sie geraucht haben. Dann muss man von einer übermässigen Abnutzung ausgehen.

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