Berechnungsgrundlage Anfangsmietzins
Nach welchem Grundsatz wird eine Senkung des Anfangsmietzinses berechnet?
Man rechnet anders als bei Anpassungen an den Referenzzins. Die Mieterschaft muss nachweisen, dass die Vermieterschaft zu viel verdient mit dem Mietzins. Das geht nicht ohne detaillierte Angaben zur Rendite (Anlagekosten, Mietzinseinnahmen, etc.). Erst im Anfechtungsverfahren kann die Vermieterschaft verpflichtet werden, diese Zahlen offen zu legen. Ist die Rendite zu hoch, wird die Miete gesenkt, bis der Gewinn der Vermieterschaft im zulässigen Bereich liegt. In krassen Fällen kann der neue Mietzins sogar unter denjenigen der Vormieterschaft fallen. Ist es nicht mehr möglich, eine Renditeberechnung zu erstellen, wird auf die Orts- und Quartierüblichkeit abgestützt.
In der Praxis ist es so, dass sich die Parteien oft bereits bei der Schlichtungsbehörde auf einen Mietzins einigen, ohne eine konkrete Berechnung vorzunehmen.
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