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Fallbeispiel
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Einzug  | 
Mängel & Schäden

Beim Einzug Wände neu streichen

Kann ich verlangen, dass die Wände einer Wohnung beim Einzug neu gestrichen werden?

Bei Mietbeginn haben Sie als Mieterschaft zwar Anspruch auf eine Wohnung ohne Mängel. Dabei stellt sich jedoch die Frage, was als Mangel gilt. Grundsätzlich liegt dann ein Mangel vor, wenn das Mietobjekt nicht den Zustand aufweist, den Sie erwarten können. Wenn Ihnen die Vermieterschaft ausdrücklich zugesichert hat, die Wohnung werde neu gestrichen, muss sie das also tun. Hat sie hingegen nichts Derartiges versprochen, gilt der Grundsatz «wie gesehen, so gemietet». Das heisst, Sie haben bei Vertragsabschluss gesehen, dass die Wände etwas abgenutzt sind, und die Wohnung trotzdem gemietet. Also müssen Sie das akzeptieren. Irgendwo hat der Grundsatz «wie gesehen, so gemietet» aber seine Grenze. Wenn an den Wänden beispielsweise die Farbe abblättert, wenn sie schwarze Stellen aufweisen oder nach Zigarettenrauch riechen, ist die betreffende Wohnung nicht wirklich nutzbar. Damit müssen Sie auch ohne ausdrückliche Zusicherung nicht rechnen, also liegt ein Mangel vor. Da die Grenze zum Mangel nirgends eindeutig definiert ist, lassen Sie sich bei Vertragsabschluss am besten eine schriftliche Zusicherung geben, wenn es Ihnen wichtig ist, dass neu gestrichen wird.

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