Begründung einer Kündigung
Muss eine Kündigung begründet werden?
In Art. 271 OR steht, eine Kündigung sei auf Verlangen zu begründen. Aber aufgepasst: Gültig ist sie auch ohne Begründung. Als Mieterschaft müssen Sie eine Kündigung also auch anfechten, wenn sie nicht begründet ist oder wenn die Vermieterschaft eine Begründung verweigert. Eine Verweigerung der Begründung durch die Vermieterschaft erhöht Ihre Erfolgsaussichten bei einer Anfechtung der Kündigung. Das Gleiche gilt, wenn sich die angegebene Begründung als falsch beziehungsweise vorgeschoben erweist. Streng nach dem Wortlaut des Gesetzes könnte die Vermieterschaft auch eine Begründung verlangen, wenn Sie als Mieterschaft Ihre Wohnung kündigen. Da die Vermieterschaft eine Kündigung von Ihnen nicht anfechten kann, spielt es jedoch keine Rolle, wenn Sie diese nicht begründen.
Gesetzliche Grundlagen:
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