Begleitschreiben zu Mietzinserhöhung
Wir haben eine Mietzinserhöhung bekommen. Die Begründung der Erhöhung ist in einem Begleitschreiben beigelegt. Genügt das?
Ja, sofern im amtlich genehmigten Erhöhungsformular auf das Begleitschreiben hingewiesen wird.
Gesetzliche Grundlagen:
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