Bauliche Veränderungen
Was habe ich zu befürchten, wenn ich als Mieterschaft ohne Zustimmung der Vermieterschaft eine bauliche Veränderung am Mietobjekt vornehme?
Bei Ihrem Auszug müssen Sie wieder den ursprünglichen Zustand herstellen, sofern die Vermieterschaft das verlangt. Zudem haben Sie bei massiven Eingriffen in die Bausubstanz unter Umständen sogar eine Kündigung zu gewärtigen. Lassen Sie sich daher die Zustimmung der Vermieterschaft immer in schriftlicher Form geben.
Gesetzliche Grundlagen:
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