Auszug verweigern
Was geschieht, wenn ich meine Wohnung bei Ablauf der Kündigungsfrist ohne Zustimmung der Vermieterschaft nicht verlasse?
Zunächst einmal gar nichts. Die Vermieterschaft kann Sie nicht einfach eigenmächtig auf die Strasse stellen. Dadurch würde sie sich strafbar machen. Sie muss vielmehr beim Gericht ein Ausweisungsverfahren einleiten, das einige Wochen dauern kann. Für einen verspäteten Auszug können Sie als Mieterschaft aber massiv zur Kasse gebeten werden. Sie haben der Vermieterschaft in diesem Fall nebst dem Mietzins alle anfallenden Kosten zu ersetzen, einschliesslich allfälligen Hotelkosten der Nachmieterschaft.
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