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Fallbeispiel
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Mängel & Schäden

Anspruch auf Mietzinsreduktion

Habe ich Anspruch auf eine Mietzinsreduktion, wenn das Mietobjekt Mängel aufweist?

Für den Zeitraum, in dem Sie mit Mängeln am Mietobjekt leben müssen, haben sie gemäss Art. 259d OR  Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Wieviel diese ausmachen muss, steht nicht im Gesetz. Je gravierender der Mangel und je stärker die Einschränkung, desto höher die Mietzinsreduktion. Auf dieser Website finden Sie ein Merkblatt mit Beispielen aus der Rechtsprechung.

Ihr Anspruch auf Mietzinsreduktion beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel Kenntnis erhält. Deshalb ist es wichtig, Mängel jeweils schriftlich zu rügen, am besten mit eingeschriebenem Brief. Die Verjährung Ihres Anspruchs tritt erst nach fünf Jahren ein. Sie können die Reduktion also auch noch rückwirkend verlangen, wenn Sie den Mangel rechtzeitig gemeldet haben. Können Sie sich mit der Vermieterschaft nicht über die Höhe der Mietzinsreduktion einigen, gelangen Sie am besten an die Schlichtungsbehörde.

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