Anlage nicht auf Sperrkonto
Was kann ich tun, wenn die Vermieterschaft mein Mietzinsdepot nicht auf einem Sperrkonto anlegt, das auf meinen Namen lautet?
Dann handelt die Vermieterschaft nicht gesetzeskonform. Als Mieterschaft können Sie in diesem Fall jederzeit die Anlage auf ein gesetzeskonformes Sperrkonto verlangen. Kommt die Vermieterschaft dem nicht nach, können Sie das bereits bezahlte Depot mit laufenden Mietzinsen verrechnen. Lassen Sie sich zuvor aber genau vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) beraten. Denn Sie müssen dabei gewisse Formalitäten einhalten, sonst erhalten Sie plötzlich eine Kündigung. Ist das Depot auch bei Ihrem Auszug noch nicht auf einem Sperrkonto angelegt, hat es die Vermieterschaft ohne Wenn und Aber zurückzuerstatten, einschliesslich Zins. Er kann das Depot in diesem Fall nicht mit allfälligen Gegenansprüchen verrechnen.
Gesetzliche Grundlagen:
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