Anfechtung Anfangsmietzins
Kann ich den Mietzins schon zu Beginn des Mietverhältnisses anfechten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Mieterschaft den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme der Mietsache anfechten. Und zwar dann, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Sie mussten die Wohnung aufgrund einer persönlichen oder familiären Notlage unbedingt nehmen, in der betreffenden Gegend herrscht Wohnungsnot oder Ihr Mietzins ist mindestens 10 Prozent höher als derjenige der Vormieterschaft.
Gesetzliche Grundlagen:
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