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Fallbeispiel
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Hausverkauf

Alte Rechnungen

Ich habe meiner früheren Vermieterschaft ein Depot bar übergeben, das sie nie auf einem Sperrkonto hinterlegte. Nun hat sie die Liegenschaft verkauft. Kann ich das Depot von der neuen Vermieterschaft zurückverlangen?

Nein. Obwohl das Mietverhältnis automatisch auf die neue Vermieterschaft übergeht, sind die meisten Forderungen, die vor der Eigentumsübertragung fällig geworden sind, nur bei der alten Eigentümerschaft einzuholen. Das gleiche gilt auch umgekehrt. Die alte Vermieterschaft muss ihre alten Forderungen Ihnen gegenüber selber geltend machen, ausser sie hat sie ausdrücklich der neuen abgetreten. Häufige Beispiele sind Depots, die nicht auf einem Sperrkonto hinterlegt wurden, und Nach- sowie Rückforderungen von Nebenkosten.

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