Allgemeine Vertragsbedingungen
Meine Vermieterschaft beruft sich bei einer Meinungsverschiedenheit auf die AVB. Ich habe diese nie zu Gesicht bekommen. Muss ich mich daran halten?
Nein, Vertragsbestandteil sind nur Verpflichtungen, die Sie bewusst eingegangen sind. Wenn Ihnen die Vermieterschaft die allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) nicht zusammen mit dem Mietvertrag übergeben hat, ist dies für die betreffenden Regeln nicht der Fall. Normalerweise steht allerdings auf dem Mietvertrag, Sie hätten die AVB erhalten. Dann haben Sie Mühe, das Gegenteil zu beweisen. Meistens kommt es allerdings gar nicht so darauf an. Denn in den AVB stehen in der Regel viele Selbstverständlichkeiten, die ohnehin gelten. AVB-Bestimmungen, die über das Selbstverständliche hinausgehen, sind zudem oft nicht gültig, weil sie keinen sachlichen Grund haben oder unverhältnismässig sind.
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