Abzug für Bauaustrocknung
Wer bezahlt in Neubauten die zum Austrocknen des Gebäudes erforderliche Energie?
Wenn Sie als Erstmieterschaft in einen Neubau einziehen, können Sie im ersten Jahr eine Reduktion der Heizkosten verlangen. Denn in diesem Fall wird ein Teil der Heizenergie benötigt, um den Bau auszutrocknen. Die Reduktion beträgt 10 Prozent der Heizkosten, wenn Sie zwischen 1. April und 30. Juni eingezogen sind. Bei Einzug zwischen 1. Juli und 30. September sind es 15 Prozent und beim Einzug zwischen 1. Oktober und 31. März 20 Prozent.
Gesetzliche Grundlagen:
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