Abgesprungene Nachmieterschaft
Was geschieht, wenn die vorgeschlagene Nachmieterschaft die Wohnung doch nicht nimmt?
Wenn sie aus freien Stücken wieder abspringt, haben Sie Pech. Dann schulden Sie der Vermieterschaft weiterhin den Mietzins. Anders verhält es sich, wenn die Vermieterschaft der Nachmieterschaft zulange keinen Bescheid gegeben hat oder diese durch ihr Verhalten vom Vertragsabschluss abgeschreckt hat. Dann sind Sie aus Ihren vertraglichen Verpflichtungen entlassen und müssen ab dem Zeitpunkt keinen Mietzins mehr bezahlen, ab dem die Nachmieterschaft die Wohnung gemietet hätte.
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