Ablehnung von Ausländer*innen
Meine Vermieterschaft erklärt, sie akzeptiere als Nachmieterschaft grundsätzlich keine Ausländer*innen.
Eine generelle Ablehnung von Ausländer*innen als Nachmieterschaft ist nicht gerechtfertigt. Lehnt die Vermieterschaft einen Nachmieterschaft ab, nur weil sie ausländisch ist, sind Sie aus Ihren vertraglichen Verpflichtungen entlassen und müssen ab dem Zeitpunkt keinen Mietzins mehr bezahlen, ab dem die betreffende Person die Wohnung gemietet hätte.
Gesetzliche Grundlagen:
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