
Der Referenzzins ist auf 1.5 % gesunken
Basiert Ihr Mietzins auf einem höheren als dem aktuellen Referenzzins, steht Ihnen unter Umständen eine Senkung des Nettomietzinses zu. Prüfen Sie mit unserem Rechner, ob auch Sie Anspruch haben. Verlangen Sie aber keine Senkung ohne Anspruch, sonst riskieren Sie eine Erhöhung.
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch haben auf eine Mietzinssenkung, bevor Sie aktiv werden und z. B. der Vermieterschaft schreiben. Grund: Der Senkungsanspruch hängt neben dem Referenzzinssatz auch von der Teuerung und den allenfalls gestiegenen Betriebs- und Unterhaltskosten ab. Es kann deshalb sein, dass die Vermieterschaft den Mietzins trotz des gesunkenen Referenzzinssatzes erhöhen kann. Unser Mietzinsrechner hilft Ihnen und berechnet, ob Sie Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben. Sie finden ihn hier:
Mietzinssenkung: So geht's
- Prüfen Sie mit unserem Mietzinsrechner, ob Sie Anspruch haben auf eine Mietzinssenkung.
- Stellt der Mietzinsrechner bei Ihnen einen Senkungsanspruch fest, bekommen Sie einen personalisierten Brief, das sogenannte Herabsetzungsbegehren. Damit fordern Sie Ihre Vermieterschaft auf, Ihren Mietzins infolge des gesunkenen Referenzzinssatzes zu senken. Da nur wenige Vermieterschaften die Senkung von sich aus weitergeben, müssen Sie selbst aktiv werden. Schicken Sie das Herabsetzungsbegehren eingeschrieben an Ihre Vermieterschaft. Stellt der Rechner keinen Senkungsanspruch fest, unternehmen Sie nichts.
- Prüfen Sie die Antwort Ihrer Vermieterschaft mit unserem Rechner. Falls Sie unsicher sind oder die Vermieterschaft die Senkung nicht oder nur ungenügend weitergibt, lassen Sie sich so schnell wie möglich von uns beraten.
- Wenn Sie mit der Antwort Ihrer Vermieterschaft nicht einverstanden sind, können Sie bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks eine Herabsetzungsklage einreichen. Wir raten Ihnen dringend, sich vor dem Einreichen einer solchen Klage (spätestens vor der Verhandlung bei der Schlichtungsbehörde) von uns beraten zu lassen.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben. Als Mitglied beraten wir Sie gratis.
Möchten Sie mehr wissen?
In unserem Merkblatt finden Sie ausführlichere Informationen über die Mietzinssenkung aufgrund des gesunkenen Referenzzinses.
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