Lancierung der Zürcher Wohnschutz Initiative: Jetzt unterschreiben!
Heute lanciert der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich zusammen mit der SP, den Grünen und der AL die Zürcher Wohnschutz-Initiative. Die Initiative soll es den Gemeinden ermöglichen, die massenhaften Leerkündigungen und Luxussanierungen in den Griff zu bekommen.
Ziel der Wohnschutzmassnahmen ist die Sicherung von Mietwohnungen, die für breite Bevölkerungskreise finanziell tragbar sind. Das Bundesgericht geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass damit auch Haushalte mit mittlerem Einkommen gemeint sind.
Zeitlich befristete Obergrenzen für Mietzins nach Abschluss der Bauarbeiten
Um dies zu erreichen, werden Gemeinden ermächtigt, Renovationen und Umbauten, Abbrüche und Ersatzneubauten und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer speziellen Bewilligungspflicht zu unterstellen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens können für die von baulichen Veränderungen betroffenen Wohnungen Obergrenzen für Mietzinse festgesetzt werden. Die Mietzinsbegrenzung läuft nach maximal 10 Jahren aus.
Übersetzte Mietaufschläge und unnötige Leerkündigungen verhindern
Solche Vorgaben sind ein zentraler Hebel, um übersetzte Mietaufschläge zu verhindern und ein genügendes Angebot an bezahlbaren Wohnungen zu gewährleisten. Sie sind auch ein angemessenes Mittel, um unnötige
Leerkündigungen zu vermeiden. Kantone und Gemeinden können Leerkündigungen nicht verbieten. Mit der Mietzinsbegrenzung bei Renovationen entfällt jedoch der Anreiz für Vermieter:innen, Mieter:innen auf die Strasse zu stellen, weil sie bei Neuvermietungen keine höhere Miete erzielen können.
Sorgsamer Umgang mit Liegenschaften und langjährigen Mieter:innen
Wer Mehrfamilienhäuser abreissen will, kann verpflichtet werden, im Ersatzneubau gleich viele bezahlbare Wohnungen wie bisher zu erstellen. Unnötige, rein renditegetriebene Abbrüche werden damit unattraktiv.
Das ist ökologisch nachhaltiger und hilft, graue Energie zu sparen. Mieter:innen haben die Chance, in eine bezahlbare Wohnung umzuziehen.
Gemeinden entscheiden, ob und wie Wohnschutzmassnahmen eingeführt werden
Die Zürcher Wohnschutz-Initiative enthält bloss eine «Kann»-Bestimmung. Die Gemeinden entscheiden, ob sie Wohnschutzmassnahmen erlassen wollen oder nicht. Die kantonale Regelung steckt den Rahmen ab und regelt vor allem die formalen Aspekte wie Rechtsschutz und Sanktionen. Will eine Gemeinde Wohnschutzmassnahmen einführen, braucht es dazu einen kommunalen Erlass, welcher dem Referendum unterliegt.
Jetzt unterschreiben!
Mehr Informationen zur Zürcher Wohnschutz-Initiative finden Sie auf dieser Website: www.wohnraum-schuetzen.ch.
Helfen Sie uns, bezahlbare Wohnungen zu schützen und unterstützen Sie uns bei der Unterschriftensammlung. Lassen Sie auch Familienmitglieder, Freund*innen und Nachbar*innen der gleichen Gemeinde unterschreiben und senden Sie den vorfrankierten Teil zurück an uns.
Spenden Sie für eine starke Unterschriftenkampagne
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?