01.06.2023
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Zürich  | 
Mietzinserhöhung

Referenzzinssatz steigt von 1.25% auf 1.5%: Nicht jede Mietzinserhöhung ist zulässig

Erstmals seit 2008 steigt der Referenzzinssatz, und zwar um ein Viertelprozent von 1.25% auf 1.5%. Grundsätzlich dürfen Vermieter*innen deswegen die Miete erhöhen. Trotzdem sind nicht alle Mietzinserhöhungen gerechtfertigt. Prüfen Sie deshalb Ihre Mietzinserhöhung mit unserem Rechner, der allen gratis zur Verfügung steht.

Sobald Sie eine Mietzinserhöhung erhalten, ist es wichtig, dass Sie diese überprüfen. Oft werden gewisse Kostenfaktoren von der Vermieterschaft zu hoch angesetzt, oder es besteht gar keine Grundlage für eine Erhöhung, weil Referenzzinssatzsenkungen nicht weitergegeben wurden. Um sich gegen eine solche missbräuchliche Mietzinserhöhung zu wehren, müssen Mieter*innen selbst aktiv werden und diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Erhöhungsanzeige bei der zuständigen Schlichtungsstelle anfechten.

Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverbands

Mit unserem Mietzinsrechner können Sie einfach und schnell selber überprüfen, ob Ihre Mietzinserhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn eine Mietzinserhöhung nicht korrekt ist, müssen Sie innert 30 Tagen reagieren und bei Ihrer zuständigen Schlichtungsbehörde eine sogenannte Anfechtung einreichen. Auch dabei unterstützt Sie der Mietzinsrehner, indem er Ihnen die dazu nötigen Dokumente zur Verfügung stellt. Danach setzt die Schlichtungsbehörde einen Termin fest, an dem die Sachlage mit Ihnen und Ihrer Vermieterschaft geklärt und eine korrekte Lösung gesucht wird. Dieses Verfahren ist gratis. Ziel ist es, sich zu einigen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Was ist der Referenzzins und was hat er mit der Miete zu tun? Unser Rechtsberater Thomas Herren erklärt Ihnen in diesem Video, was Sie darüber wissen müssen.

Hinweis bei mehrmaliger Benutzung des Mietzinsrechners

Wenn Sie unseren Mietzinsrechner bereits ausgefüllt haben, müssen Sie für ein weiteres Berechnungsresultat

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