Fotomontage: energie-experten.ch, Foto: erneuer.bar
30.08.2022
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Zürich  | 
Mietrecht

Solarstrom vom Balkon: Das müssen Mieter*innen wissen

Wer als Mieter*in nachhaltigen Strom produzieren und beziehen möchte, kann auf dem Balkon eine Stecker-Solaranlage installieren. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Solarpanel am Balkongeländer befestigen und in Aussensteckdose einstecken – schon laufen die Geräte im Haushalt mit dem selbst produzierten Strom. Solche Stecker-Solaranlagen für den Balkon bieten Mieter*innen die Möglichkeit, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Bewilligung ja oder nein?

Wer ein Solarpanel an der Hausfassade, der Aussenseite des Balkongeländers oder am Dach montieren will, muss die Bewilligung der Vermieterschaft einholen, da diese Bereiche nicht zum Mietobjekt zählen. Ohne Bewilligung angebracht werden darf ein Solarpanel am Innenbereich des Balkons, also an der Wand oder der Innenseite des Geländers.

Wird ein Solarpanel nicht mit der Fassade bzw. dem Balkon verschraubt und kann es mit wenigen Handgriffen entfernt werden, ist das aus Sicht des Mieterinnen- und Mieterverbandes zulässig. Eine Absprache mit der Vermieterschaft ist trotzdem ratsam.

Lediglich ein Beitrag an den Stromverbrauch, nicht mehr

Die Panels haben aus Sicherheitsgründen eine maximale Leistung von 600 Watt. Dies genügt nicht, um den gesamten Stromverbrauch eines Haushalts zu decken.

Lohnt es sich finanziell?

Ob sich eine Stecker-Solaranlage finanziell lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der produzierten Strommenge und dem individuellen Stromverbrauch. Hinzu kommen Kosten für die Investitionen (z. B. für die Aussensteckdose) und den Unterhalt, welche die Mieter*innen selber berappen müssen.

Produziert das Panel mehr Strom, als verbraucht wird, fliesst der Überschuss gratis ins öffentliche Stromnetz. Wünschen Mieter*innen eine Vergütung, ist das für sie mit weiteren Kosten verbunden, da sie einen Stromzähler anschaffen und allfällige Bearbeitungsgebühren bezahlen müssen.

Grundsätzlich gilt also: Die Einsparungen, die Mieter*innen derzeit mit einer Stecker-Solaranlage erzielen können, sind überschaubar.

Kein Schutz vor Stromausfällen

Wer dank einer Stecker-Solaranlage vor Stromausfällen geschützt sein will, wird leider enttäuscht: Fällt der Strom aus, produziert auch die Solaranlage keinen Strom mehr, weil der Wechselrichter (welcher die gewonnene Energie umwandelt) dann automatisch abschaltet.

Nützliche Links:

www.sonnendach.ch: Wie viel Strom oder Wärme kann mein Dach produzieren?

www.sonnenfassade.ch: Wie viel Strom oder Wärme kann meine Fassade produzieren?

www.pvtarif.ch: Tarife der Abnahmevergütungen für Strom aus Solaranlagen

Fotomontage: energie-experten.ch, Foto: erneuer.bar.