QR-Rechnung: Daueraufträge für Miete anpassen
Per 1. Oktober 2022 werden die orangen und roten Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet. Für sämtliche Zahlungen – auch die Daueraufträge für die Miete – müssen dann QR-Rechnungen verwendet werden. Passen Sie Ihre Zahlungen an, damit Ihre Miete rechtzeitig ankommt und Sie keine Kündigung riskieren.
Denken Sie daran, Ihre Daueraufträge für die Miete bis Ende September an die neue QR-Rechnung anzupassen. Ansonsten werden diese nicht mehr ausgeführt und der Oktober- oder November-Mietzins werden nicht bezahlt – was dreiste Vermieter*innen für eine Kündigung nutzen könnten.
Ohne Mietzinszahlung droht die Kündigung
Ein Beispiel, was passieren kann, wenn wegen der Umstellung auf die QR-Rechnung die Miete nicht bezahlt wird:
Frau Huber zahlt ihren Mietzins mit einem Dauerauftrag, den sie vor drei Jahren mit einem orangen Einzahlungsschein eingerichtet hat. Die Verwaltung hat versäumt, Frau Huber eine neue QR-Rechnung zuzusenden und sie zu bitten, den Dauerauftrag anzupassen.
Am Freitag, 28. Oktober 2022, wird der November-Mietzins nicht ausgeführt. Gemäss harter Praxis der Verwaltung wird am Dienstag, 1. November 2022, sofort eine Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung verschickt.
Frau Huber ist aber vom Sonntag, 30. Oktober 2022, bis am Sonntag, 13. November 2022, zwei Wochen in den Ferien und hat niemanden für die Postabholung bevollmächtigt. Die Post legt nach erfolglosem Zustellversuch am Mittwoch, 2. November 2022, eine Abholungseinladung in den Briefkasten. Die Abholfrist beginnt am Donnerstag, 3. November 2022, und endet am Mittwoch, 9. November 2022. Die Sendung gilt daher am 9. November als zugestellt, womit die 30-tägige Zahlungsfrist bis am 9. Dezember 2022 läuft.
Frau Huber kommt am Sonntag, 13. November 2022, aus ihren Ferien heim. Sie sieht die Abholungseinladung und erfährt auf der Post, dass der Brief bereits wieder an die Absenderin zurückgesendet wurde. Frau Huber denkt sich, dass sich schon jemand melden würde, falls der eingeschriebene Brief wichtig wäre.
Am Dienstag, 14. Dezember 2022, fällt sie aus den Wolken, als ihr die Kündigung per Ende Januar 2023 zugestellt wird. Sie ficht die Kündigung zwar an, aber vor Schlichtungsbehörde lässt man sie wissen, dass in formeller Hinsicht die Kündigung einwandfrei und gültig sei. Frau Huber verliert ihre Wohnung.
Dauerauftrag für Mietzinszahlung anpassen
Prüfen Sie jetzt Ihre laufenden Daueraufträge und passen Sie diese an die neue QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz an:
- Loggen Sie sich ins E-Banking Ihrer Bank ein.
- Prüfen Sie, welche Nummer bei «Konto-Nr./IBAN/QR-IBAN» erfasst ist:
- Steht dort eine IBAN (Bsp.: CH06 0077 4000 1177 5670 0) oder QR-IBAN (Bsp.: CH28 3077 4000 1177 5670 0), müssen Sie nichts unternehmen.
- Steht dort eine Kontonummer (Bsp.: 01-530-4), müssen Sie diesen Dauerauftrag löschen und einen neuen Dauerauftrag mit QR-Rechnung erstellen.
Keine QR-Rechnung erhalten?
Kontaktieren Sie Ihre Verwaltung bzw. Vermieterschaft und verlangen Sie eine QR-Rechnung. Wichtig: Kontaktieren Sie nicht Ihre Bank. Nur die Rechnungsstellerin (also die Verwaltung bzw. Vermieterschaft) kann Ihnen die richtige QR-Rechnung zustellen.
Bild: Raiffeisen Schweiz.
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