04.02.2021
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Corona-Krise

Entlastung für Stadtzürcher Geschäftsmieter*innen beschlossen

Die Stadt Zürich unterstützt im zweiten Lockdown das von der Corona-Krise betroffene lokale Gewerbe mit Mietzinsbeiträgen und hat dafür im Februar 2021 einen Kredit von 20 Millionen bewilligt. Die sogenannte Drei-Drittels-Lösung sieht vor, dass die Stadt einen Drittel der Miete übernimmt, sofern sich Mieter- und Vermieterschaft einigen, je einen Drittel selbst zu tragen.

Mit einem gemeinsamen Vorstoss hatten die Gemeinderäte Walter Angst (Leiter Kommunikation des MV Zürich, AL) und Albert Leiser (Direktor HEV, FDP) den Stadtrat am 9. Dezember 2020 eingeladen, ein Entlastungspaket für die von Corona-Massnahmen betroffenen Geschäftsmieter*innen vorzulegen. Am 4. Februar 2021 hat der Stadtrat die sich an der Basler Drei-Drittel-Lösung orientierende Weisung vorgelegt. 20 Millionen Franken sollen für die Auszahlung von Mietzinsbeiträgen zur Verfügung gestellt werden, wenn sich Mieter* und Vermieter*innen auf eine Reduktion des Mietzinses um zwei Drittel geeinigt haben. Der Gemeinderat hat den Antrag des Stadtrats am 10. Februar 2021 ohne Gegenstimme zugestimmt. Am 11. Februar hat der Stadtrat das Reglement zur Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen für Geschäftsliegenschaften zur Minderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Drei-Drittels-Modell) verabschiedet.

Wichtig: jetzt handeln!

Es empfiehlt sich schnelles Handeln, da die Auszahlung der Mietzinsbeiträge in Monatstranchen erfolgt.

Kontaktieren Sie in einem ersten Schritt möglichst rasch Ihre Vermieterschaft, um gemeinsam von der Drei-Drittels-Lösung Gebrauch zu machen.

 

Was Sie zur Zürcher Drei-Drittels-Lösung wissen müssen

Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.

Haben Sie Fragen zur Drittelslösung?

Wenden Sie sich an die Mitarbeiter*innen von MV Business  (044 296 90 21 oder info@mv-business.ch). Juristische Beratungen sind kostenpflichtig.

Die Services des MV Zürich für Geschäftsmieter*innen auf einen Blick

Juristische Beratung betreffend Mietzinsherabsetzung aufgrund wirtschaftlicher Betroffenheit durch Covid19-Massnahmen

Die Fachleute von MV Business informieren Sie gerne ausführlich, wie Sie sich als Geschäftsmieter*in betreffend eine Mietzinsherabsetzung an Ihre Vermieterschaft wenden können.

Für diese Beratung analysieren wir zunächst Ihr bestehendes Mietverhältnis auf Stärken und Schwächen (Laufzeit, Mietzins, Investitionen, etc.). Ziel ist, dass Sie auf einer guten Wissensbasis entscheiden können, welche Schritte Sie ergreifen möchten.

Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu rechtlichen Fragen rund um Ihr Geschäftsmietverhältnis oder unterziehen Ihren Geschäftsmietvertrag vor Abschluss oder Verlängerung einer genauen Prüfung.