Brunaupark: Bleiberecht bis Baubeginn
Mit einer Vereinbarung werden 82 Kündigungsschutzverfahren von Mieter*innen des Brunauparks abgeschlossen. Wenn die CS-Pensionskasse das Bauprojekt nicht realisieren kann, werden Mietverträge zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.
Mit der Vereinbarung sichert die CS Pensionskasse 82 Mieter*innen, die im April 2019 die Kündigung angefochten haben, zu, dass die Mietverhältnisse weitergeführt werden, wenn die Eigentümerin keine Baubewilligung erhält.
Sollte die Eigentümerin eine rechtskräftige Baubewilligung erhalten, werden Mieter*innen von Wohnen 2 und 3 mindestens bis am 30. Juni 2024 und Mieter*innen von Wohnen 4 mindestens bis am 31. Dezember 2025 in ihren Wohnungen bleiben können.
Die Mieter*innen und die IG Leben im Brunaupark haben im Dezember 2020 an einer Online-Versammlung den Eckpunkte der Vereinbarung zugestimmt. Mit der Eigentümerin zu klären ist die Zukunft der von der Vereinbarung nicht betroffenen Mietverhältnisse an der Wannerstrasse 1 bis 28.
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