02.11.2021
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Mieteraktion

Der Zürcher Stadtrat will Mieter*innen schützen

Der Zürcher Stadtrat will energetische Haussanierungen in Zürich bis 2040 verdoppeln. Er hat zwei neue Förderprogramme lanciert.

Mit dem einem Förderprogramm werden die kantonalen Subventionen für den Heizungsersatz verdoppelt, mit dem anderen gibts Geld für die Wärmedämmung von Dächern, Wänden und Fenstern. Der Gemeinderat soll für den Zeitraum bis 2025 einen Kredit von 37 Millionen Franken bewilligen. Der Stadtrat hat ausgerechnet, dass die Fördergelder von Stadt und Kanton kombiniert rund 30 Prozent der Investitionskosten bei energetischen Sanierungen abdecken.

Weil Hausbesitzer den Ersatz der Heizanlage häufig als Vorwand nutzen, um ihre Liegenschaften total zu sanieren, den Mieterinnen zu kündigen und die Wohnungen dann viel teurer auf den Markt zu bringen, will der Stadtrat den städtischen Teil der Förderprogramme an Bedingungen knüpfen: «Fördergelder sollen nur gesprochen werden, wenn keine Leerkündigungen oder unzulässige Mietzinserhöhungen erfolgen.»

Wie die Bedingungen für den Bezug der Fördergelder im Detail aussehen werden, wird der Stadtrat bestimmen. Klären muss er unter anderem, ob der Vermieter die Einhaltung beider Bedingungen – keine Kündigungen, keine unzulässigen Mietzinserhöhungen - bestätigen muss, oder ob es genügt, wenn er keine Kündigungen ausspricht. Entscheiden muss der Stadtrat ausserdem, ob die Mietzins-Vorgaben auch für Wohnungen gelten, in denen es wegen einer Sanierung einen Mieterwechsel gegeben hat.

Im Kanton Genf und der Waadt gelten für Hausbesitzer schon heute Vorschriften bei der Sanierung von Liegenschaften – nicht nur, wenn sie Fördergelder für energetische Sanierungen beantragen wollen. Die beiden welschen Kantone schützen preisgünstigen Wohnraum mit einer Bewilligungspflicht für Umbau und Abbruch von Mietwohnungen und einer befristeten Kontrolle der Mieten.