Einseitige Vertragsänderung für Mieter*innen der Stadt Zürich
Am 21. August 2020 hat Liegenschaften Zürich den städtischen Mieter*innen, deren Mietvertrag vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden ist, eine einseitige Vertragsänderung zugestellt. Alles zur Vertragsänderung sowie unsere Beratungsangebote für städtische Mieter*innen finden Sie hier.
Mit der Vertragsänderung werden die Mietverträge mit einem Hinweis auf die am 10. Januar 2018 vom Gemeinderat beschlossenen neuen Bestimmungen zu Belegung, Einkommen und Untermiete ergänzt. Diese Vertragsänderung kann bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden.
Welche mietrechtlichen Folgen der neue vertragliche Hinweis für künftige mietrechtliche Auseinandersetzungen hat, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Relevant werden kann diese Änderung, wenn bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen ab 2024 keine einvernehmliche Lösung zwischen Vermieter- und Mieterschaft gefunden werden.
Weitere Informationen: Webinar, FAQ, Medien
Der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich hat am 1. September 2020 in einem Webinar Fragen zur einseitigen Vertragsänderung beantwortet.
In der Präsentation des Webinars, den Antworten auf die dem MV gestellten Fragen sowie Medienberichten können Sie sich Online informieren.
Beratungsangebot
Die Frist für die Anfechtung der einseitigen Vertragsänderung ist abgelaufen. Der MV Zürich bietet Mieter*innen von Liegenschaften Stadt Zürich weiterhin Hilfe bei Fragen rund um das neue Vermietungsreglement an.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
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