Geschäftsmieten: Gemeinsamer Vorstoss von AL und FDP
Nachdem das Covid-Geschäftsmietegesetz vom nationalen Parlament eiskalt versenkt wurde, gibt es einen solidarischen Lösungsvorschlag für die Stadt Zürich von Walter Angst, Gemeinderat AL, und Albert Leiser, Gemeinderat FDP. Der Vorschlag orientiert sich an der Drittelslösung, die in Basel und allen welschen Kantonen bereits in Kraft ist.
Die Bürgerlichen und die Immobilienlobby haben in der Wintersession des National- und Ständerats nach einem 7-monatigen ideologischen Stellungskrieg eine vernünftige gesetzliche Lösung für die von Corona-Restriktionen betroffenen Geschäftsmieter*innen abgeschossen.
Bundesbern ist gescheitert - jetzt muss Stadt Zürich handeln
Kein Grund, die Hände in den Schoss zu legen. AL-Gemeinderat Walter Angst, Leiter Kommunikation des MV Zürich, und FDP-Gemeinderat Albert Leiser, Direktor des Zürcher Hauseigentümerverbands, haben im Zürcher Gemeinderat gemeinsam ein Postulat für eine Drei-Drittels-Lösung bei der Geschäftsmiete eingereicht. Diese orientiert sich an allen welschen Kantonen und Basel-Stadt, wo entsprechende Regelungen bereits in Kraft sind: Die Vermieter*innen, die während amtlichen Lockdown-Phasen und in Fällen von massiven coronabedingten Umsatzeinbrüchen den Mieter*innen zwei Drittel der Miete erlassen, sollen im Gegenzug von der öffentlichen Hand ein Drittel vergütet erhalten. Damit würden Mieter*innen, Vermieter*innen und Stadt Zürich solidarisch je ein Drittel der Miete tragen. Der Drittels-Zuschuss ist an die Bedingung geknüpft, dass keine Entlassungen erfolgen.
Umsetzung bestenfalls noch vor den Sportferien
Das Postulat hat beste Chancen, noch vor Weihnachten überwiesen zu werden. Wenn alles gut läuft, werden Stadtzürcher Geschäftsmieter*innen im März 2021 wissen, mit welchen Mietzinsreduktionen sie rechnen können.
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