Brunaupark: Dokumente

Mietzinserhöhungen W3 (Ende Mietzinskontrolle) August 23

Ende Juni 2023 ist die 30jährige Mietzinskontrolle der dritten Etappe der Siedlung Brunaupark (Wohnen 3, Wannerstrasse 1 bis Wannerstrasse 10) abgelaufen. Mit einem auf den 10. August 2023 datierten Schreiben hat Wincasa einigen Mieter*innen eine Mietzinserhöhung zugestellt. Die Mietzinserhöhungen ist wie folgt begründet:

Mietzinsanpassung an den zulässigen Ertrag (Nettorendite) nach Entlassung der Liegenschaft aus der staatlichen Mietzinskontrolle.

Wir gehen davon aus, dass auch Sie eine solche Erhöhung erhalten haben.

Wir empfehlen Ihnen, die Mietzinserhöhung anzufechten

Um zu überprüfen, ob die Nettorendite richtig berechnet worden ist, brauchen wir die Liegenschafts-Daten der Eigentümerin. Erst wenn wir diese erhalten haben, können wir beurteilen, ob der Aufschlag zu hoch ist.

Sie können das Anfechtungsformular sowie das Schadenformular für unsere Rechtschutzversicherung herunterladen.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Anfechtungsformular aus. Es müssen alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter*innen – insbesondere die Partner*in – im Absender aufgeführt werden und die Anfechtung von allen handschriftlich unterzeichnen lassen.
  • Machen Sie Kopien der Beilagen (Mietzinserhöhung, Mietvertrag, letzte Mietzinserhöhung).
  • Geben Sie den eingeschriebenen Brief an die Schlichtungsbehörde zusammen mit den Beilagen spätestens am Samstag, 9. September auf einer Poststelle auf.

Vertretung durch Vertrauensanwältin des MV

Da die mietrechliche Überprüfung der Nettorendite kompliziert ist, empfehlen wir Ihnen dringend, sich von unsere Vertrauensanwältin vertreten zu lassen. Um die Kostengutsprache der in der MV-Mitgliedschaft eingeschlossenen Rechtsschutzversicherung zu erhalten, brauchen wir folgende Unterlagen

  • Kopie des Anfechtungsschreibens, das Sie an die Schlichtungsbehörde abgeschickt haben
  • Kopie der Mietzinserhöhung vom 10. August 2023

Bitte schicken Sie die Unterlagen spätestens bis am Dienstag 12. September an

  • MV Zürich, Postfach 1817, 8021 Zürich

Sie können uns die Unterlagen auch per Mail zustellen an rsv@mvzh.ch

 

Für die Vertretung durch eine Vertrauensanwältin des MV gelten folgende Konditionen

  • Für MV-Mitglieder, die vor dem 10. Juni 2023 dem 10. Juni 2023 dem Mieterinnen- und Mieterverband Zürich beigetreten sind. Selbstbehalt von mindestens 100 Franken bzw. 10 Prozent der Anwaltskosten (maximal 500 Franken).
  • Alle anderen können sich dem Gruppenmandat anschliessen, wenn Sie die Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Selbstbehalt von mindestens 300 Franken bzw. 10 Prozent der Anwaltskosten (maximal 500 Franken).