Brunaupark: Dokumente
Mietzinserhöhungen W3 (Ende Mietzinskontrolle) August 23
Ende Juni 2023 ist die 30jährige Mietzinskontrolle der dritten Etappe der Siedlung Brunaupark (Wohnen 3, Wannerstrasse 1 bis Wannerstrasse 10) abgelaufen. Mit einem auf den 10. August 2023 datierten Schreiben hat Wincasa einigen Mieter*innen eine Mietzinserhöhung zugestellt. Die Mietzinserhöhungen ist wie folgt begründet:
Mietzinsanpassung an den zulässigen Ertrag (Nettorendite) nach Entlassung der Liegenschaft aus der staatlichen Mietzinskontrolle.
Wir gehen davon aus, dass auch Sie eine solche Erhöhung erhalten haben.
Wir empfehlen Ihnen, die Mietzinserhöhung anzufechten
Um zu überprüfen, ob die Nettorendite richtig berechnet worden ist, brauchen wir die Liegenschafts-Daten der Eigentümerin. Erst wenn wir diese erhalten haben, können wir beurteilen, ob der Aufschlag zu hoch ist.
Sie können das Anfechtungsformular sowie das Schadenformular für unsere Rechtschutzversicherung herunterladen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Anfechtungsformular aus. Es müssen alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter*innen – insbesondere die Partner*in – im Absender aufgeführt werden und die Anfechtung von allen handschriftlich unterzeichnen lassen.
- Machen Sie Kopien der Beilagen (Mietzinserhöhung, Mietvertrag, letzte Mietzinserhöhung).
- Geben Sie den eingeschriebenen Brief an die Schlichtungsbehörde zusammen mit den Beilagen spätestens am Samstag, 9. September auf einer Poststelle auf.
Vertretung durch Vertrauensanwältin des MV
Da die mietrechliche Überprüfung der Nettorendite kompliziert ist, empfehlen wir Ihnen dringend, sich von unsere Vertrauensanwältin vertreten zu lassen. Um die Kostengutsprache der in der MV-Mitgliedschaft eingeschlossenen Rechtsschutzversicherung zu erhalten, brauchen wir folgende Unterlagen
- Kopie des Anfechtungsschreibens, das Sie an die Schlichtungsbehörde abgeschickt haben
- Kopie der Mietzinserhöhung vom 10. August 2023
Bitte schicken Sie die Unterlagen spätestens bis am Dienstag 12. September an
- MV Zürich, Postfach 1817, 8021 Zürich
Sie können uns die Unterlagen auch per Mail zustellen an rsv@mvzh.ch
Für die Vertretung durch eine Vertrauensanwältin des MV gelten folgende Konditionen
- Für MV-Mitglieder, die vor dem 10. Juni 2023 dem 10. Juni 2023 dem Mieterinnen- und Mieterverband Zürich beigetreten sind. Selbstbehalt von mindestens 100 Franken bzw. 10 Prozent der Anwaltskosten (maximal 500 Franken).
- Alle anderen können sich dem Gruppenmandat anschliessen, wenn Sie die Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Selbstbehalt von mindestens 300 Franken bzw. 10 Prozent der Anwaltskosten (maximal 500 Franken).
Mietzinserhöhung Wohnen 3 (Entlassung aus Mietzinskontrolle)
Präsentation Mieter*innenversammlung 15. Juni 2021
Kündigungsschutzverfahren: Aussergerichtliche Einigung
Online-Mieter*innen-Versammlung 17. Dezember 2020
Online-Mieter*innen-Versammlung 15. September 2020
Brunaupark: Nebenkostenabrechnung 2014/15
Dokumente Mieterversammlung 4. Juni (Zoom)
Dokumente Baurekurs
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
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