Mehrwertausgleich: Initiative wird zurückgezogen
Die Gemeinden können von Grundeigentümern künftig eine Mehrwertabgabe von 40% erheben und den preisgünstigen Wohnraum fördern. Die vom MV Zürich mitgetragene Initiative für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich hat ihr Ziel erreicht.
Das Initiativkomitee gemeindefreundlicher Mehrwertausgleich nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die an 21. März 2019 an einem Runden Tisch definierten Eckpunkte für ein konsensfähiges Mehrwertausgleichsgesetz in den Antrag der vorberatenden Kommission an den Kantonsrat eingeflossen sind.
Entscheidend ist für das Initiativkomitee, dass die Städte und Gemeinden das Recht erhalten, bei Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe von 40 Prozent zu erheben. Damit kann die bisherige Praxis vieler Gemeinden, in städtebaulichen Verträgen einen Mehrwertausgleich bis zu 50 Prozent zu erheben, weitgehend aufrechterhalten werden.
Förderung des preisgünstigen Wohnraums
Das Komitee hat auch zur Kenntnis genommen, dass die Kommission dem Kantonsrat den Antrag stellt, die Verordnung für preisgünstigen Wohnraum zu genehmigen. Damit erhalten Städte und Gemeinden endlich ein wirkungsvolles Instrument, die von der Zürcher Bevölkerung am 28. September 2014 mit 58.4 Prozent Ja beschlossene raumplanerische Förderung des preisgünstigen Wohnraums umzusetzen.
Das Initiativkomitee hat deshalb beschlossen, die kantonale Volksinitiative für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich zurückzuziehen.
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