Vertretung durch Anwaltsperson
Nur für Mitglieder.
Die Vermittlung einer Vertrauensanwaltsperson erfolgt im Rahmen der persönlichen Mietrechtsberatung (siehe Reglement Rechtsdienstleistungen). Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das mietrechtliche Problem (z. B. Verfahren vor der Schlichtungsbehörde) die Vertretung durch eine Anwaltsperson erforderlich ist.
Kosten und Karenzfrist der Mieter*innen-Rechtsschutzversicherung
Falls die persönliche Mietrechtsberatung (gemäss Reglement Rechtsdienstleistungen) ergibt, dass der Beizug einer Anwaltsperson angezeigt ist:
- Die Rechtsschutzversicherung Coop Rechtsschutz AG übernimmt die Kosten, falls Sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses seit mindestens 60 Tage Mitglied des MV sind (Karenzfrist).
- Ab 2021 (Datum Schadenereignis) muss das Mitglied einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten leisten (mind. 100 Franken, max. 500 Franken).
- Die Vermittlung der Anwaltsperson erfolgt direkt durch den MV Zürich aus dem Kreis der Vertrauensanwaltspersonen.
Dokumente der Mieter*innen-Rechtsschutzversicherung
Terminvereinbarung
Telefon: 044 296 90 20
Bürozeiten: Montag–Freitag, 9–12 Uhr und 13.30–17 Uhr