75 CHF PRO KALENDERJAHR
Mitgliedschaft
«Wohnen»
Für Privatpersonen und Solidarmitglieder im gleichen Haushalt
Mietprobleme? Wir sind für Sie da!
Sie haben die Kündigung erhalten und sind verunsichert? Ihre Vermieterschaft behebt Mängel an der Wohnung nicht? Ihre Miete wird erhöht und Sie wollen wissen, ob die Erhöhung rechtmässig ausfällt? Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands werden Sie von Fachpersonen beraten und profitieren von kompetenter Unterstützung!

75 CHF PRO KALENDERJAHR
Mitgliedschaft
«Wohnen»
Für Privatpersonen und Solidarmitglieder im gleichen Haushalt

75 CHF PRO KALENDERJAHR
Mitgliedschaft
«Geschäft»
Für Unternehmen in gemieteten Gewerberäumen
Zwischen dem 15. September und 31. Dezember ist die Mitgliedschaft für das laufende Jahr gratis. Sie zahlen den Jahresbeitrag für das folgende Jahr, können aber schon jetzt alle Dienstleistungen und Angebote des Mieterinnen- und Mieterverbandes in Anspruch nehmen.
Kostenlose Rechtsberatung, anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht
Wohnungsabgaben sowie Mängelberatungen zum Mitgliedertarif
Vorbereitung auf die Schlichtungsverhandlung
Zeitschrift «M+W» sowie Broschüren und Sachbücher zum reduzierten Preis
Zusätzlich zur Mitgliedschaft können Sie für 10 Franken pro Jahr eine freiwillige Haftpflichtversicherung für Mietschäden abschliessen.
Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages (Valuta Konto). Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bereits für das Folgejahr.
Rechtshilfe
Wohnungsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt ausschliesslich für die Adresse des angegebenen Mietobjekts.
Geschäftsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt ausschliesslich für die Adresse des angegebenen Mietobjekts, sofern die Monatsmiete CHF 3‘500.-- netto nicht übersteigt.
Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Falls Sie austreten möchten, müssen Sie bis spätestens 30.09. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief oder E-Mail ausgesprochen werden.