Vertretung durch Anwalt
Nur für Mitglieder.
Nach Ablauf der Karenzfrist übernimmt die im Mitgliederbeitrag inbegriffene Miet-Rechtsschutzversicherung Gerichts- und Anwaltskosten. Sie zahlen einen Selbstbehalt. Dazu ist ein Gesuch um Kostengutsprache einzureichen, welches von einer neutralen Stelle beurteilt wird.