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Vertretung durch Anwalt

Nur für Mitglieder.

Nach Ablauf der Karenzfrist übernimmt die im Mitgliederbeitrag inbegriffene Miet-Rechtsschutzversicherung Gerichts- und Anwaltskosten. Sie zahlen einen Selbstbehalt. Dazu ist ein Gesuch um Kostengutsprache einzureichen, welches von einer neutralen Stelle beurteilt wird.

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