Corona-Krise: Weshalb sich der Bund für die Geschäftsmieter*innen einsetzen muss
Viele Geschäfte wurden in der Corona-Krise durch den Bund zwangsgeschlossen. Der Mieterinnen- und Mieterverband setzt sich für eine «Opfersymmetrie» ein. Diese Gründe sprechen für eine staatliche Hilfe für coronageschädigte Geschäftsmieter*innen.
Es kann nicht sein, dass Beizen, Läden und Coiffeursalons ihre volle Miete bezahlen müssen, nachdem der Bundesrat ihr Geschäft geschlossen hat. Das Parlament hat für Mieterlasse grundsätzlich Verständnis signalisiert. Doch die harte Haltung der Immobilienbranche hat eine Lösung verhindert.
So gibt es vorläufig gar nichts, und die betroffenen Geschäftsmieter*innen sitzen nach wie vor auf den vollen Mietkosten. Das ist extrem ärgerlich, schliesslich ist für sie sonst schon sehr vieles ungewiss. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Mieter*innen die vollen Kosten der Zwangsschliessungen tragen sollen. Der Mieterinnen- und Mieterverband setzt sich für eine Art «Opfersymmetrie» ein.
Vier Gründe für eine staatliche Hilfe
Verzichtet die Vermieterschaft zum Beispiel auf einen Drittel ihres regulären Zinses, zahlt der Bund einen weiteren Drittel, und die Mieterschaft müsste damit ebenfalls noch einen Drittel zahlen. Verzichtet die Vermieterschaft auf die Hälfte der regulären Miete, würde der Bund den Rest zahlen, und die Mietenden müsste zwei Monate lang keine Miete berappen. Mit diesen Beiträgen würde der Bund erhebliche Anreize für Mietzinsreduktionen setzen, denn Vermieter*innen haben in der Regel grosses Interesse an der finanziellen Überlebensfähigkeit ihrer Mieter*innen.
Vier Gründe sprechen für eine staatliche Hilfe für coronageschädigte Geschäftsmieter*innen. Erstens: Ohne deutliche Entlastung der Mieter*innen ist mit einer Konkurswelle zu rechnen. Zweitens: Der Bund hat Restaurants und Läden geschlossen, deshalb soll er den betroffenen Betrieben auch unter die Arme greifen. Drittens: Die Vermieter*innen stehen in der Regel finanziell besser da als die Mieter*innen, weshalb die Vermieter*innen Einbussen akzeptieren sollen. Und viertens: Ohne Unterstützung des Bundes wird es eine Klagewelle vor den Gerichten geben.
Der Mieterinnnen- und Mieterverband setzt sich weiterhin dafür ein, dass die betroffenen Geschäftsmieter*innen für die Dauer der Einschränkung ihrer geschäftlichen Tätigkeit finanziell entlastet werden. Die Belastung für die Geschäftsmiete soll maximal 30 Prozent betragen.
Text: Andreas Marty, Arth, Präsident MV Kanton Schwyz
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