Statuten und Reglemente
Statuten
Beginn und Ende der Mitgliedschaft
- Art. 11: Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der Beitrittszahlung
- Art. 12: Die Mitgliedschaft endet mit Austrittserklärung per Ende Kalenderjahr
Keine Kündigungsfrist, Kündigungen für das Folgejahr müssen aber bis spätestens am 31.12. schriftlich oder per E-Mail bei uns eintreffen.
Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung
Dieser besteht ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft. Das gilt auch für Probleme, die schon vor der Mitgliedschaft aufgetreten sind.
Anspruch auf Rechtshilfe
Für die anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht gelten folgende Regelungen:
- Art. 5: Karenzfrist für Neumitglieder: Drei Monate
- Art. 8: Selbstbehalt 10%, mindestens CHF 100, höchstens CHF 500
Reduzierte Tarife begleitete Übergabe von Mietobjekten
Es gilt eine Karenzfrist von einem Monat. Massgebend ist dabei der Zahlungseingang und das Datum der Übergabe des Mietobjekts.
