Mietzinserhöhung erhalten: Was nun?
Wenn Sie eine Mietzinserhöhung erhalten haben, finden Sie hier in aller Kürze das Wichtigste, was Sie dazu wissen müssen.
Der Referenzzinssatz ist auf 1.75% gestiegen. Wenn Ihre Miete jetzt deswegen und/oder aufgrund von Teuerung oder allgemeiner Kostensteigerung erhöht wird, müssen Sie selber aktiv werden. Mit unserem Mietzinsrechner können Sie in fünf Minuten selbständig überprüfen, ob Ihre Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht.
Wenn Sie mit der Mietzinserhöhung nicht einverstanden sind, müssen Sie diese innert 30 Tagen ab Erhalt bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten. Das gilt auch für den Fall, dass Sie die Kündigung für Ihre Wohnung erhalten haben. In dringenden Fällen finden Sie hier Ihre Schlichtungsbehörde:
Lassen Sie sich von uns beraten
Nach den Festtagen unterstützen wir Sie gerne. Dafür benötigen wir
- Ihre Mitgliedernummer
>> hier Mitglied werden - Ihren Mietvertrag
- die letzte Mietzinsveränderung
oder Vergleich bzw. rechtskräftiges Urteil (sofern vorhanden) - die aktuelle Mietzinserhöhung
mit allen von der Vermieterschaft erhaltenen Dokumenten - den Briefumschlag
zur Bestimmung der Einsprachefrist
Bitte sämtliche Unterlagen per E-Mail im PDF-Format oder per Briefpost (nur Kopien, keine Originale).
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
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