24.07.2020
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Ostschweiz  | 
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Faire Entlastung für kleine und mittlere Geschäfte

Der Ostschweizer Mieterinnen- und Mieterverband hat seine Vernehmlassung den Kantonsregierungen von St.Gallen, Thurgau und den beiden Appenzell zugestellt mit der Bitte, das Bundesgesetz und die vom Verband vorgeschlagenen Präzisierungen zu unterstützen. Es ist im Interesse der Ostschweizer Geschäftsmietenden, mindestens dem 40/60-Kompromiss zum Durchbruch zu verhelfen.

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Langsam kommt das Geschäftsleben wieder in die Gänge. Viele vor allem kleinere Geschäfte leiden aber noch immer unter dem Lockdown.

Noch bis am 4. August läuft die Vernehmlassung zum Bundesgesetz, das die Folgen der Covid-19-Betriebsschliessungen bei Geschäftsmieten abfedern soll. Der Bundesrat kommt damit dem Auftrag des Parlaments nach. Er regelt in seinem Gesetzesentwurf, dass mindestens für die Periode der angeordneten Schliessung bzw. Einschränkung die Vermieterinnen und Vermieter 60% der Miete erlassen müssen.

Die Ostschweizer Sektion des Mieterinnen- und Mieterverbands hat ihre Vernehmlassung eingereicht. Der Verband bedauert, dass der Bundesrat nicht schon im Rahmen des Pandemiegesetzes Massnahmen zugunsten kleiner und mittlerer Geschäftsmietenden beschlossen hat. Der Shutdown wirkte sich auch auf jene Unternehmen aus, für deren Lokalitäten keine ausdrückliche Schliessung angeordnet wurde. Viele kleine und mittlere Geschäfte kamen so in grosse Not.

Verteilschlüssel für viele Geschäfte zu wenig entlastend
Auch wenn die in der Vernehmlassung genannten Abänderungsanträge berücksichtigt würden (Aussetzen Kündigungsfristen; Ausschluss von Vereinbarungen, die mehr als 40% der Miete als geschuldet vorsehen), entspricht der Entwurf nicht den Erwartungen des Mieterinnen- und Mieterverbands Ostschweiz. Diese hätten einen 30/70-Verteilschlüssel oder noch weitergehende Mieterlasse vorgesehen. Der Mieterverband anerkennt aber, dass der Gesetzesentwurf es ermöglichen würde, eine grosse Zahl langwieriger und auch kostspieliger Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Dass grosszügigere Regelungen durchaus auch auf Eigentümerseite realistisch sind, zeigt der am Mittwoch bekanntgewordene Mieterlass des Immobilieninvestors Zug Estates, der Abschläge von 50 bis 80% gewährt. Vom höheren Ansatz profitieren insbesondere kleinere Geschäfte.

Ostschweizer Kantone sollen Mieterinteressen schützen
Der Ostschweizer Mieterinnen- und Mieterverband hat seine Vernehmlassung den Kantonsregierungen von St.Gallen, Thurgau und den beiden Appenzell zugestellt mit der Bitte, das Bundesgesetz und die vom Verband vorgeschlagenen Präzisierungen zu unterstützen. Es ist im Interesse der Ostschweizer Geschäftsmietenden, mindestens dem 40/60-Kompromiss zum Durchbruch zu verhelfen.

Die St.Galler Regierung hat sich in ihrer Antwort auf eine dringliche Interpellation am 20. Mai bereits wie folgt positioniert: «Sie erachtet den neuen Vorschlag der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N), dass Geschäftsmieten während der vom Bundesrat verordneten Zeit der Zwangsschliessung bis zu einer Monatsmiete von Fr. 20'000.– nur zu 40 Prozent geschuldet sind, als möglichen Weg.»