18.03.2020
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Ostschweiz  | 
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MVO fordert Kulanz von Vermietern

Aufgrund der Schliessung der Geschäfte kommen viele Mieter in Zahlungsschwierigkeiten. Der MVO ruft die Vermieterinnen und Vermieter auf, mit Augenmass vorzugehen.

Schliessung der Geschäfte ergibt Liquiditätsprobleme
Als Massnahme zur Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus hat der Bunderat verordnet, dass die meisten Geschäfte schliessen müssen. Für viele Läden und Restaurants sackt der Umsatz von heute auf morgen auf Null ab. Aber auch andere Branchen wie Eventveranstalter, Schausteller, Kulturschaffende, Catering, Reinigung etc. haben drastische Umsatzeinbussen. Je länger die bundesrätliche Verodnung dauert, desto mehr Personen werden von Lohneinbussen oder gar dem Jobverlust betroffen sein.

Rechtliche Lage unsicher
Das ist für Mieterinnen und Mieter, welche kein finanzielles Polster haben, eine dramatische Situation. Denn das Gesetz erlaubt bei Mietzinszahlungsrückstand die fristlose Kündigung. Fristlos heisst bei Mietverhältnissen innert 30 Tagen auf ein Monatsende. Eine solche Kündigung muss zwingend mit einer Zahlunsgfrist von 30 Tagen angedroht worden sein.
Die aktuelle Situation hat es noch nie gegeben. Es ist deshalb unklar, wie die Gerichte im Streitfall entscheiden würden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer auch einen Teil der Folgen dieser aussergewöhnlichen Situation mittragen müssen. Doch diese Unsicherheit hilft den betroffenen Mieterinnen und Mietern im Moment nicht weiter.

Appell an die Vermieterinnen und Vermieter
Der MVO appelliert deshalb an die Vermieter, bei Mietern in Zahlungsschwierigkeiten nach Möglichkeit einige Mietzinsen zu erlassen. Viele Vermieterinnen und Vermieter haben in den letzten Jahren sehr viel verdient mit den Liegenschaften. Sie können es sich leisten, den Mieterinnen und Mietern entgegen zu kommen.
Das Mindeste ist jedoch, dass den betroffenen Mieterinnen und Mieterin eine grosszügige Stundung gewährt wird. Das ist nur schon aus Eigeninteresse angezeigt, sonst drohen hohe Mietzinsausfälle durch Leerstände.

Empfehlung an betroffene Mieterinnen und Mieter
Da die rechtliche Situation noch unsicher ist, empfehlen wir, bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig auf den Vermieter zuzugehen. Erklären Sie dem Vermieter Ihre Situation und bitten Sie ihn um ein Entgegenkommen.
Wir haben dazu eine Vorlage für ein Schreiben vorbereitet.