01.06.2017
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Ostschweiz  | 
News

Referenzzins jetzt auf 1.5%

Der Referenzzins ist am 1. Juni 2017 auf ein Rekordtief gesunken. Jetzt können fast alle Mieter/innen eine Mietzinssenkung einfordern.

Am 1. Juni 2017 hat das Bundesamt für Wohnungswesen den neu gültigen Zinssatz bekannt gegeben. Ab sofort gilt der Referenzzins von 1.5%. Der Referenzzins ist für die Berechnung der Mietzinsen massgebend. Fast alle Mieterinnen und Mieter haben deshalb eine Mietzinssenkung zugut. 
Stellen Sie jetzt ein Senkungsbegehren an Ihren Vermieter. Der MV unterstützt Sie dabei:

Senkungsbegehren an den Vermieter stellen

Die meisten Vermieter gewähren eine Mietzinssenkung nicht von sich aus. Mieterinnen und Mieter müssen deshalb selber aktiv werden und ein Senkungsbegehren stellen.
Eine Anleitung, wie man vorgehen muss, Musterbriefe sowie einen Rechner, mit welchem Sie Ihren Senkungsanspruch berechnen können, finden Sie unter
Jetzt Mietzinssenkung einfordern

Mietzins-Checkup

Wenn Sie unsicher sind, können Sie vom MVO einen Mietzins-Checkup machen lassen.

Senkungsanspruch vom MV berechnen lassen
Bitte senden Sie uns:
• Mietvertrag (Vor- und Rückseite, jedoch ohne AGB)
• letzte Vertragsänderung (falls es eine gegeben hat)
• Ihren E-Mail-Kontakt
• Fr. 30.00 in Noten (falls Sie nicht MV-Mitglied sind)

Einsenden an:
Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz
Webergasse 21
9000 St. Gallen

Online einreichen:
Für Mitglieder ist der Checkup kostenlos. Nichtmitglieder überweisen den Unkostenbeitrag von Fr. 30.00 auf das Konto: CH45 0900 0000 9000 2664 0
Unterlagen für Checkup einreichen

Oder per Mail:
Mitglieder können die Unterlagen auch per Mail einsenden an
ostschweiz(at)mieterverband.ch