Nachtrag zum Baugesetz abgelehnt
Die St.Gallerinnen und St.Galler sagen am 15. November 2015 erneut NEIN zur Zersiedelung.
Der Mieterinnen- und Mieterverbandes Ostschweiz (MVO) hat ein NEIN zum Nachtrag zum Baugesetz empfohlen. Mit der Kompetenzverschiebung zum Kantonsrat wäre ein Richtplan zu befürchten gewesen, welcher viel zu viel Siedlungsfläche erlaubt hätte. Die Stimmberechtigten sagten mit 59% deutlich Nein dazu und bestätigten damit das Abstimmungsresultat von 2013: Die Zersiedelung muss gestoppt werden.
Für ruhige und wohnliche Quartiere sind kurze Wege, gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr und nahe Grünflächen wichtig. Die Siedlungsräume sollen nicht grenzenlos auf die Grünflächen erweitert werden und den Naherholungsraum zerstören. Das setzt eine intelligente, unabhängige Planung voraus.
Selbstverständlich muss eine massvolle Entwicklung gewährleistet sein, genügend qualitativ hochwertiger Wohnraum ist wichtig. Um dies zu realisieren, müssen aber kreative Ideen für eine gute Verdichtung umgesetzt werden, die bestehenden Siedlungsflächen sinnvoll bebaut und Erweiterungen nur dort erlaubt werden, wo sie wirklich nötig sind. Wenn zu viel Siedlungsfläche eingezont wird, wird die Zersiedelung nicht gestoppt. Am 3. März 2013 hatten die Stimmberechtigten das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz mit fast 2/3 der Stimmen angenommen – auch im Kanton St.Gallen. Mit dem heutigen Resultat bestätigten die St. Gallerinnen und St.Galler, dass die Zersiedlung gestoppt werden muss.
Das ist gut für die Umwelt, gut für das Naherholungsgebiet und gut für die Wohnqualität.
Die Grundlagen sind damit geschaffen, die Arbeit aber noch nicht getan. Jetzt gilt es, möglichst auf den bestehenden Siedlungsflächen genügend, qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Die Initiative des Schweiterischen Mieterinnen- und Mieterverbandes zielt in diese Richtung: www.bezahlbare-wohnungen.ch
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